Anwalt für Verkehrsunfälle in Wiesbaden

Nach einem Verkehrsunfall stehen Betroffene oft vor einem Berg an Formalitäten – Versicherungen, Gutachter, Werkstätten, Arztrechnungen. Die gegnerische Versicherung hat ein Interesse daran, Schäden möglichst gering zu halten. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und holen das Maximum für Sie heraus.

Das Beste: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten vollständig. Sie tragen kein Kostenrisiko.

Was wir für Sie übernehmen

Fahrzeugschaden

Die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs müssen vollständig erstattet werden. Wir prüfen das Gutachten des Versicherers und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch.

Schmerzensgeld

Körperliche Verletzungen wie Schleudertrauma, Prellungen oder schwerwiegendere Verletzungen begründen einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe hängt von Art und Schwere der Verletzung ab. Wir kennen die aktuellen Urteile und verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Mietwagenkosten

Solange Ihr Fahrzeug repariert wird oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wir klären den Umfang und setzen Ihren Anspruch durch.

Nutzungsausfall

Auch wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht verfügbar ist.

So läuft die Zusammenarbeit ab

1. Kostenlose Ersteinschätzung: Schildern Sie uns den Unfallhergang kurz per Telefon oder E-Mail.

2. Vollmacht & Beauftragung: Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung.

3. Schadensregulierung:  Wir prüfen alle Ansprüche, fordern die Versicherung auf und setzen Ihre Rechte durch.

4. Auszahlung: Sie erhalten Ihre Entschädigung, ohne sich um bürokratische Details kümmern zu müssen.

Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall

Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Nein, Sie müssen nicht, aber es ist fast immer sinnvoll. Versicherungen regulieren ohne anwaltliche Vertretung erfahrungsgemäß geringer. Da die Kosten ohnehin die gegnerische Versicherung trägt, haben Sie nichts zu verlieren.

Was, wenn ich eine Teilschuld trage?
Auch bei Mitschuld haben Sie anteilige Ansprüche. Wir prüfen die Schuldfrage und setzen Ihre berechtigten Anteile durch.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. Dennoch empfiehlt sich eine schnelle Beauftragung, da Beweise mit der Zeit schwächer werden.

Gilt das auch bei Unfällen mit Fahrerflucht?
Ja, bei Fahrerflucht springt der Verkehrsopferhilfe e.V. ein. Wir kennen das Verfahren und begleiten Sie dabei.

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